Asbest-Beprobung

   Unsere Mitarbeiter sind nach der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) geschult. Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallentsorgung.


   Mit dieser Zertifizierung sind wir befähigt und legitimiert, zur Bewertung der Objekte eine Asbest-Beprobung durchzuführen. Die Information, ob das zu bewertende Objekt asbestbelastet ist oder nicht, hat Auswirkungen auf den Kaufpreis. Bei Feststellung von asbesthaltigen Materialien ist vor dem Beginn von Sanierungs-, Modernisierungs- oder auch nur Instandhaltungsarbeiten eine fachgerechte Entsorgung der belasteten Materialien zu veranlassen. Wir liefern Ihnen das gesamte Spektrum: Von der Beprobung bis zur Überwachung der Durchführung einer Asbestentsorgung aus einer Hand. Auch hier sind wir Vorreiter, denn in der neuen Gefahrstoffverordnung, die kurz vor der Verabschiedung steht, ist - für jeden Bauherrn verpflichtend - eine hinweis- und anlassbezogene Erkundungspflicht verankert.

   Unseren Service bieten wir im gesamten Land Bremen, in Hamburg sowie in Cuxhaven und dem benachbarten Geestland an.